Gewerbliche Massentierhaltung eingeschränkt
Die letzte Änderung des BauGB vom 06.07.2013 bringt einige Änderungen. Wesentlich ist die Kappung der privilegierten Zulässigkeit für gewerbliche Massentierhaltungsanlagen die der UVP-Plicht unterliegen.
Die letzte Änderung des BauGB vom 06.07.2013 bringt einige Änderungen. Wesentlich ist die Kappung der privilegierten Zulässigkeit für gewerbliche Massentierhaltungsanlagen die der UVP-Plicht unterliegen.