Die digitale Antragstellung ohne Signaturkarte

Nutzen Sie das Online-Bauantragsverfahren auch ohne Signaturkarte!
Das Bauantragsformular sowie die "Bevollmächtigung des Entwurfsverfassers" ist Voraussetzung für das digitale Verfahren.
Beides ist ausgefüllt und unterschrieben zu faxen (Fax: 05241/ 85-1974).
Es ist zu wählen, ob der Entwurfsverfasser bis zur "Erteilung der Baugenehmigung" oder bis zur "abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens" bevollmächtigt ist.
Die Bauaufsichtsbehörde eröffnet einen Projektraum in der Bauplattform, in den der Entwurfsverfasser per E-Mail eingeladen wird.
Dann können die Bauvorlagen hochgeladen werden.
Speicherbare PDF-Formulare für das Bauantragsverfahren finden Sie unter Bauen&Wohnen/Bauen Online/Formulare (siehe auch unten rechts)
Ansprechpartner:
Frau Hänseroth Tel.: 05241/85-1932
Herr Höll Tel.: 05241/85-1906
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Handbuch für Entwurfsverfasser
(PDF-Datei / 1,85 MB) - Erläuterungen zur Ordnerstruktur und Dateinamen
(PDF-Datei / 40,28 KB) - Bevollmächtigung_Entwurfsverfasser ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 41,17 KB) - Fortführung digitales Verfahren ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 34,57 KB)