MÖGLICHKEITEN DER BÜRGERMITWIRKUNG

Reicht Ihnen der Stimmzettel nicht? Möchten Sie auch sonst Einfluss auf die Kreispolitik nehmen? Können Sie! Welche Möglichkeiten Sie als Einwohner/in oder Bürger/in des Kreises haben, erfahren Sie hier.

Bild: Logo Bürgermitwirkung

Die Sitzungen sind öffentlich

Die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Durch Ihre Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, das kreispolitische Geschehen mitzuverfolgen und die von Ihnen gewählte Vertretung demokratisch zu kontrollieren. Nur wenn die Angelegenheit Vertraulichkeit erfordert, wird nichtöffentlich verhandelt.

Die nächsten Sitzungstermine für Kreistag und Ausschüsse können Sie unserem Kreistagsinformationssystem entnehmen (s. untenstehender Link).

Fragestunde für Einwohner/innen

In jeder Sitzung des Kreistages oder seiner Ausschüsse ist als erster Tagesordnungspunkt eine Fragestunde für Einwohner/innen vorgesehen. Dort dürfen Sie als Einwohner/in des Kreises bis zu 3 Fragen an den Landrat und die Verwaltung richten, die sich auf Kreisangelegenheiten beziehen müssen. Ihre Fragen müssen 3 Werktage vor dem Sitzungstermin schriftlich beim Landrat vorliegen, damit eine ausreichende Vorbereitung möglich ist. Die Fragen werden anschließend in der jeweiligen Sitzung vom Landrat mündlich beantwortet.


Die nächsten Sitzungstermine für Kreistag und Ausschüsse können Sie unserem Kreistagsinformationssystem entnehmen (s. untenstehender Link).

Anregungen oder Beschwerden an den Kreistag

Sie können sich mit einer Anregung oder Beschwerde in Kreisangelegenheiten an den Kreistag wenden. Diese wird - meist nach Vorberatung im zuständigen Fachausschuss - im Kreisausschuss behandelt. Der Kreisausschuss entscheidet über Ihre Anregung oder Beschwerde, z.B. auch, ob die Angelegenheit an verantwortliche Entscheidungsträger weitergeleitet wird. Über das Ergebnis werden Sie selbstverständlich informiert.

Sie können sich auf dem "normalen" Postweg, per Telefax (Tel.: 05241 - 85 1007) oder auch per E-Mail (S.Adenauer@kreis-guetersloh.de) direkt an den Kreistag, d.h. an den Landrat als Kreistagsvorsitzenden wenden. 

Einwohnerantrag

Sie haben ein wichtiges Anliegen? Sind Sie mindestens 14 Jahre alt und wohnen seit mehr als drei Monaten im Kreis? Der Einwohnerantrag ist ein noch junges Instrument der Bürgerbeteiligung, mit dem Sie beantragen können, dass der Kreistag über eine für Sie wichtige Angelegenheit berät oder entscheidet. Voraussetzung ist natürlich, dass der Kreis auch gesetzlich dafür zuständig ist. Wichtig: Der Einwohnerantrag muss von mindestens 4 % der Einwohner unterzeichnet sein, höchstens jedoch von 8.000 Einwohnern. Nur dann entscheidet der Kreistag hierüber!

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Bürger im Kreis Gütersloh, d.h. alle Wahlberechtigten für die Kreiswahlen, haben die Möglichkeit, dass sie anstelle des Kreistages selbst über Angelegenheiten des Kreises entscheiden können. Bevor es hierzu kommt, muss zunächst ein sog. Bürgerbegehren, quasi ein Antrag an den Kreistag, eingereicht werden. Im Kreis Gütersloh sind dafür nach gesetzlicher Festlegung Unterschriften von 4 % der Wahlberechtigten notwendig.

Lehnt der Kreistag das Begehren ab, so folgt ein Bürgerentscheid, also quasi eine Volksabstimmung über die vorgeschlagene Maßnahme. Der Ablauf entspricht im wesentlichen dem Verfahren bei politischen Wahlen.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen vorliegen und die Summe der Ja-Stimmen mindestens 20 % der Wahlberechtigten ausmacht.


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