Verkehr

Die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" ist insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen Gegenstand weitreichender Einschränkungen:

Ist das Vorhaben direkt oder indirekt (Privatweg) über eine Kreis-, Landes- oder Bundesstraße erschlossen oder weniger als 40 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt,  so bedarf eine bauliche Maßnahme oder Nutzungsänderung außerhalb der Ortsdurchfahrten grundsätzlich der Zustimmung des Straßenbaulastträgers:

  • bei Bundes -und Landstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Bielefeld (0521/1082-0)
  • bei Kreisstraßen: Abteilung Tiefbau beim Kreis Gütersloh

Für Bundesstraßen muss hier eine förmliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Allgemeine Auskünfte zum Thema Verkehrssicherheit insbesondere auf Gemeindestraßen erteilt die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh.


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