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Einbürgerung
Aufgrund erheblich gestiegener Antragszahlen in Verbindung mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beträgt die derzeitige Bearbeitungszeit etwa 18 Monate. Um einen zügigen Ablauf für alle Antragstellenden zu gewährleisten, bitten wir darum, von Sachstandsanfragen abzusehen. Sobald Ihr Antrag in die Bearbeitung kommt, werden Sie automatisch von uns kontaktiert - eine gesonderte Nachfrage ist nicht erforderlich. Bei sonstigen Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: einbuergerung@kreis-guetersloh.de.
Informationen zum Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht (StARModG) vom 22.03.2024
Das Gesetz ist am 27.06.2024 in Kraft getreten und sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- die für eine Einbürgerung erforderlichen Zeiten des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland verkürzen sich von 8 auf 5 Jahre
- bei Einbürgerung kann die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden
- bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Einbürgerung in der Regel ausgeschlossen
- bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren (keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich)
- Erweiterung des bisherigen Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung um die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
Vorprüfung des Vorliegens der Einbürgerungsvoraussetzungen
Unter dem folgenden Link der Bundesregierung haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines Quick-Checks vorzuprüfen, ob in Ihrem Fall alle für eine Einbürgerung notwendigen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorprüfung um eine unverbindliche Einschätzung handelt, die der Orientierung im Vorfeld einer kostenpflichtigen Antragstellung dienen soll. Eine rechtsverbindliche Entscheidung erfolgt erst mit Abschluss des Einbürgerungsverfahrens.
Bundesregierung — Einbürgerung in Deutschland
Verfahrensablauf
Termine für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte bei der Stadt bzw. Gemeinde Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und der Einbürgerungsstelle zur Entscheidung weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsvordruck (erhältlich bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes),
- Kopie des gültigen Passes mit gültigem Aufenthaltstitel (eAT) von jeder einzubürgernden Person,
- Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile),
- Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag und Einkommensnachweise der letzten drei Monate von jeder erwerbstätigen Person,
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1 oder deutscher allgemeinbildender Schulabschluss, Nachweis über eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule/Universität),
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest oder deutscher allgemeinbildender Schulabschluss),
- Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge (Rentenversicherungsverlauf),
- bei Kindern: vier Versetzungszeugnisse, das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind, Schulbescheinigungen oder Kita-Bescheinigungen,
- bei deutschen Ehegatten (§ 9): Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und des Bestehens der Ehe seit mindestens zwei Jahren
Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehehttps://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen). Bei Vorlage einer internationalen Urkunde (gem. CIEC-Abkommen) kann auf eine Übersetzung verzichtet werden.
Weitere Informationen
Internetseite der Bundesregierung
Internetseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)