PRAKTIKUM IN DER PRESSESTELLE DES KREISES GÜTERSLOH

Schild mit Aufschrift Presse auf Zeitungen

Regelmäßig suchen wir Praktikanten (m/w/d) für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Unten finden Sie die Zeiträume, in denen der Praktikantenplatz bereits besetzt ist.

Das Praktikum

Eine der wichtigsten Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Kreises Gütersloh ist die sachliche und kontinuierliche Information der Bürgerinnen und Bürger über die Medien via Internet und Social Media. Täglich informieren wir über Vorhaben und Termine und beantworten Anfragen von Medienvertretern.

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Für wen?

Gesucht werden Studierende, deren Berufsziel im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/PR/Journalismus liegt, die sich für folgende Aufgaben interessieren:

  • Schreiben von Pressemitteilungen (Reportagen, Berichte, Ankündigungen und Meldungen)
  • Mitarbeit am Internetauftritt der Kreisverwaltung
  • Mitarbeit an den Social Media Auftritten des Kreises (Facebook, Instagram, Twitter)
  • Fotografieren für diverse Publikationen
  • Entwurf schriftlicher Grußworte und Reden
  • Auswerten der Tageszeitungen / Erstellen des digitalen Pressespiegels
  • Redigieren von Artikeln, die aus den Abteilungen und Institutionen in Kreisträgerschaft eingereicht worden sind
  • Verfassen von Texten für "Kreis Intern" (Mitarbeiterzeitschrift der Kreisverwaltung)

In der Pressestelle des Kreises Gütersloh arbeiten sechs Kolleginnen und Kollegen sowie eine Volontärin.

Wir bieten ein abwechslungsreiches Praktikum, das wenigstens vier Wochen, längstens sechs Monate dauern soll/darf. Bei Schülerpraktikanten weichen wir davon natürlich ab. Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Vollzeitpraktikum mit Anwesenheit vor Ort. Für das Praktikum wird kein Entgelt gezahlt. Wir sorgen aber dafür, dass Mittags in der Kantine keiner verhungert.

Bewerbungen per E-Mail an j.focken@kreis-guetersloh.de

Für nähere Informationen steht Jan Focken, Leiter Referat 0.3 Presse, Kultur und Archiv, unter Telefon 05241/85-1040 oder E-Mail (j.focken@kreis-guetersloh.de) zur Verfügung.

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Praktikum und Mindestlohn

Der verbindliche Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf die Praktika gerade von Studentinnen und Studenten im Bereich Medien und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (siehe 'Journalist 1/2015: Generation zu teuer - Der Mindestlohn gefährdet Praktikumsplätze. Verlage streichen Angebote und verschicken Absagen). Eine ganze Reihe von Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Vergangenheit bei uns waren, könnten wir heute nicht mehr nehmen, weil sie den Mindestlohn bekommen müssten, den wir nicht zahlen können. Bewerbungen für ein Praktikum können von uns nur berücksichtigt werden, wenn Sie als Bewerberin/Bewerber nicht Anspruch auf den Mindestlohn haben.

Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen - etwa Pflichtpraktika, die die Studienordnung vorsieht - bei denen der Mindestlohn Praktikanten nicht gezahlt werden muss. Die Auslegung der Ausnahmen ist sehr unterschiedlich. Das Schaubild im Anhang zeigt unsere Linie, nach der wir uns richten. So fallen auch so genannte 'Orientierungspraktika' unter diese Ausnahmen, auch wenn der- oder diejenige bereits einen Berufs- (zum Beispiel abgeschlossene Ausbildung) oder Studienabschluss (zum Beispiel Bachelor) hat. Es kann daher ratsam sein, im Bewerbungsanschreiben das Zauberwort 'Orientierungspraktikum' zu verwenden.

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Zeitplan Praktikum

Zu folgenden Terminen ist der Praktikantenplatz bereits besetzt bzw. reserviert:

24. Februar - 4. April 2025

Für andere Zeiträume nehmen wir gerne noch Bewerbungen entgegen.

Die Ausschreibung zum Download.

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