Fischerprüfung


Fischerprüfung

Gemäß § 3 der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) vom 26.11.1997 (GV. NW. 1998 S. 62) in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2020 wird bekannt gegeben, dass beim Kreis Gütersloh als untere Fischereibehörde ab dem 04.10.2023 (voraussichtlich 04.+05.10. und 09.-12.10.2023) wieder Fischerprüfungen in Rheda-Wiedenbrück angeboten werden.

Die Termine stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung in Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Interessierte werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung bis  spätestens zum 06.09.2023 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, 33324 Gütersloh einzureichen.

Antragsvordrucke können unten auf dieser Seite als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Alternativ ist eine schriftliche oder telefonische Anforderung unter der Rufnummer (05241) 85-2221 möglich.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnehmerplätze für die Fischerprüfung begrenzt sind. Sollten mehr Anträge eingehen, als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, werden Bewerber aus dem Kreis Gütersloh, aufgrund der Zuständigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 Fischerprüfungsordnung, bevorzugt berücksichtigt. Prüfungsbewerber, die ggf. nicht berücksichtigt werden können, erhalten die Möglichkeit an einer späteren Prüfung teilzunehmen oder sich die bereits gezahlte Gebühr zurückerstatten zu lassen.


Ihre Ansprechpartnerin

Frau Stockhausen

Tel.: 05241/ 85-2221
Fax: 05241/ 85-32221
eMail: Ordnung@kreis-guetersloh.de

Postanschrift:
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh

Hausanschrift:
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh


alle Dienstleistungen zu diesem Thema (Serviceportal der Abteilung Sicherheit und Ordnung des Kreises Gütersloh)

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