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Führerscheine
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Führerscheinstelle ab dem 23.05.2022
Die Führerscheinstelle bleibt aufgrund einer hohen Belastung durch den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch von Führerscheinen bis auf Weiteres Montag- und Donnerstagvormittag für persönliche Vorsprachen geschlossen (und ab 13:30 – 17:30 Uhr geöffnet). Eine telefonische Erreichbarkeit ist auch während der eingeschränkten Servicezeiten weiterhin unter der Rufnummer 05241 85-1200 gegeben. Auch besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail unter abt22@kreis-guetersloh.de.
Nähere Informationen zum Führerscheinumtausch, als auch zu allen anderen Dienstleistungen, finden Sie nachfolgend bzw. unter der
Rubrik‚ Dienstleistungen von A-Z‘
++Aktueller Hinweis: Führerscheinumtausch+++
Bis zum 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde folgender Stufenplan (Anlage 8e FeV) eingeführt, der sich an den Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | verlängert bis zum 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Führerscheinumtausch
Der Antrag auf Umtausch kann postalisch bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh eingereicht werden (Kreis Gütersloh, 2.2.3 Führerscheinstelle, 33324 Gütersloh) oder in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden vor Ort beantragt werden. Der Antrag steht unter folgendem Link zum Download bereit: Führerscheinantrag
Folgende Unterlagen sind dem Antrag ergänzend beizufügen:
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Kopie des bisherigen Führerscheins (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Auf Wunsch sendet die Führerscheinstelle die Antragsunterlagen auch postalisch zu. Bitte melden Sie sich dazu unter der Rufnummer 05241 85-1200 oder per E-Mail an abt22@kreis-guetersloh.de.
Sofern Sie den Antrag postalisch bei der Führerscheinstelle einreichen, wird Ihnen nach Bearbeitung des Antrags eine Gebührenrechnung zugesandt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,30 €.
Aufgrund eines anhaltend hohen Antragsaufkommens bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Antrags derzeit ca. 3 Monate in Anspruch nimmt. Sollten Sie in absehbarer Zeit ins Ausland verreisen und Ihren EU-Kartenführerschein benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer 05241 85-1200 oder per E-Mail an abt22@kreis-guetersloh.de.
Ihre Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh
Sonstige Vorgänge der Führerscheinstelle
Zur Besprechung Ihres Anliegens und Klärung von Fragen nehmen Sie gern telefonisch Kontakt zu uns auf: 05241 / 85 -1225 -1226 oder -1229.
Sie erreichen die Führerscheinstelle telefonisch zu folgenden Zeiten (Achtung: geänderte Zeiten):
Montags und Donnerstags: 7:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Dienstags, Mittwochs und Freitags: 7:30 Uhr – 12:30 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund eines hohen Antragsaufkommens bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens aktuell mehr Zeit, als üblich in Anspruch nimmt.
Die Bearbeitungszeit liegt derzeit bei bis zu 8 Wochen. Sollte Ihr Anliegen innerhalb dieser Bearbeitungszeit liegen, haben Sie bitte noch etwas Geduld und sehen von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand ab.
Weitere Informationen finden Sie auch unter den einzelnen Dienstleistungen der Führerscheinstelle sowie im Serviceportal.
Vielen Dank!
Ihre Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh
Stand: Mai 2022
Die Führerscheinstelle sorgt dafür, dass nur die Personen Fahrerlaubnisse haben, die geeignet sind, mit den Fahrzeugen umzugehen.