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Wenn der Abbruchbagger kommt...
...ist einiges zu beachten. Es lärmt und staubt. Es fallen eine Menge Bauschutt und andere Abfälle an. Damit Mensch und Umwelt nicht zu Schaden kommen, gibt es in Deutschland einige Regelungen, die vom Bauherrn, Grundstückseigentümer, Abbruchunternehmer, Architekten etc. zu beachten sind.

Was vom Gebäude übrig blieb
Neben dem Arbeitsschutz ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle von großer Bedeutung. Die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh prüft, ob die beim Abbruch anfallenden Abfälle getrennt werden und ob die Entsorgungswege eingehalten werden.
Außerdem wird geklärt, ob sich geschützte Tierarten in dem abzubrechenden Gebäude eingenistet haben und Maßnahmen zu deren Schutz erforderlich werden.
Wir stellen für Sie ein Infoblatt mit den wichtigsten Hinweisen rund um das Thema "Gebäudeabbrüche" bereit. Außerdem finden Sie unten Informationen zu einzelnen schadstoffhaltigen Abbruchabfällen und eine Auflistung der genehmigungsfreien Abbruchvorhaben (§ 65 Bauordnung NW).
Kontakt
Martina Maaskerstingjost
Fon: 05241/85-2748
E-Mail: M.Masskerstingjost@kreis-guetersloh.de
montags - donnerstags (9-15 Uhr)
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Genehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 BauO NRW
- Holzschutzmittel
(PDF-Datei / 39,06 KB) - PCB
(PDF-Datei / 69,69 KB) - PAK
(PDF-Datei / 98,67 KB)