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Untere Wasserbehörde
Keine Wasserentnahme aus Flüssen und Gewässern
Durch die Trockenheit sind die Wasserstände derzeit auf einem Niveau, das in den vergangenen Jahren erst im Spätsommer erreicht wurde. Sollte der Regen in den kommenden Wochen weiterhin ausblieben, müssen ausreichende Wassermengen in den Gewässern als Reserven vorhanden sein, um sie vor der Trockenheit zu schützen. Der Kreis Gütersloh behält sich vor, Bußgelder bei Verstößen zu verhängen.
Die Bezirksregierung Detmold hat bereits mit heutiger Wirkung, seit dem 20. Mai, die Wasserentnahme aus der Ems verboten. Als Obere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung unter anderem für die Ems zuständig, der Kreis Gütersloh als untere Wasserbehörde für die weiteren Flüsse und Gewässer im Kreisgebiet. Der Kreis Gütersloh steht in engem und kontinuierlichem Austausch mit der Bezirksregierung Detmold, um die Situation der Gewässer regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten.