Vertragsnaturschutz fördert seltene Tier- und Pflanzenarten

Der Artenreichtum unserer Kulturlandschaft ist sehr stark mit der extensiven Landbewirtschaftung verbunden. Durch den Vertragsnaturschutz werden den Landwirten finanzielle Anreize geschaffen, die Flächen naturschutzgerecht zu bewirtschaften.

Blühende Feuchtwiese

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten führte zu einem starken Rückgang der hergebrachten Nutzung, da sie nicht mehr wirtschaftlich ist. Deshalb sind viele Kulturlandschaften gefährdet und im Rückgang begriffen.

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wird die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Acker, aber auch die Pflege wertvoller Kulturbiotope wie Magerrasen und Heideflächen oder Streuobstwiesen gefördert. Die Landwirte schließen auf freiwilliger Basis einen Bewirtschaftungsvertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh ab und erhalten einen finanziellen Ausgleich für Ertragsausfälle und den arbeitstechnischen Mehraufwand.

Es gibt verschiedene Bewirtschaftungspakete, in denen die Art und Intensität der Nutzung, Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder besondere Erfordernisse des Biotop- und Artenschutzes geregelt werden.

Dies sind insbesondere:
- Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern/Ackerstreifen
- Umwandlung von Acker in Grünland
- Extensivierung von Grünland als Weide, Mähweide oder Wiese
- Pflege und Ergänzungspflanzung von Obstbaumbeständen
- Pflege von Hecken

Auf welchen Flächen ist eine Förderung möglich?

Im Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Gütersloh wird die Förderkulisse für Grünland festgelegt. Bestandteil der Kulisse sind alle Naturschutzgebiete und geschützten Biotope gem. § 30 BNatschG. Zusätzlich sind weitere Flächen aufgenommen worden, wenn sie zum Biotopverbund und zur Vernetzung von wertvollen Lebensräumen beitragen. Dies gilt z.B. für Gewässerauen und Niederungsbereiche. Die Förderung von Streuobstwiesen ist unabhängig von der Kulisse im ganzen Kreisgebiet möglich. Auch die Ackerförderung ist grundsätzlich kreisweit möglich, wenn  Vorkommen gefährtdeter Arten vorhanden sind.

Ansprechpartner Untere Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh:

Vertragsangelegenheiten

Frau Pagenkemper: 05241/85-2717 (Fachtechnik)
Herr Bierbaum: 05241/85-2712 (Fachtechnik)
Herr Ritzenhoff: 05241/85-2765 (Fachtechnik)
Herr Löhnert: 05241/85-2761 (Streuobstwiesen)

Frau Surmann: 05241/85-2724 (Verwaltung)
Frau Hempel: 05241/85-2722 (Verwaltung)

E-Mail: vns@kreis-guetersloh.de

Landwirtschaftliche Beratung

Herr Venker-Metarp: 05248/1084 oder 0151 26974549
Hof-Venker@t-online.de

Zusätzliche Fachliche Beratung

Biologische Station Gütersloh/ Bielefeld e.V.: 05209/980101
info@biostationgt-bi.de

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