Aktuelle Förderprojekte


Bundesförderprogramm Gigabitausbau – „graue Flecken“-Förderprojekte

Der Kreis Gütersloh hat im September 2024 Förderanträge nach der Gigabitrichtlinie 2.0 zur Anbindung von sog. „grauen Flecken“ (Adressen ohne Glasfaser oder Koaxialversorgung) für 8 der 13 kreisangehörigen Kommunen beim Bund und Land NRW gestellt. Das vorkalkulierte Fördervolumen beträgt 80,1 Mio. €. Der Zuwendungsbescheid des Bundes erging am 15.11.2024 und die Freigabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das Land NRW erfolgte am 28.11.2024.

Für die Gemeinde Langenberg wurde ein Förderantrag als sog. „Lückenschlussprojekt“ gestellt, was bedeutet, dass die Förderhöchstsumme auf 1 Mio. € begrenzt ist. Der entsprechende Förderbescheid des Bundes liegt seit dem 14.11.2024 und der des Landes NRW seit dem 05.12.2024 vor.  


 

Projektplan Förderprojekte „graue Flecken“


Lückenschlussprojekt Langenberg

Im Kontext der Analyse des Markterkundungsverfahrens hat sich ergeben, dass in Langenberg noch ca. 115 förderfähige Adressen nach Abschluss der vorangehenden Förderprojekte verbleiben. Auf Grund der geringen Anzahl an förderfähigen Adressen und der relativ geclusterten Lage ist in Abstimmung mit der Kommune die Entscheidung gefallen einen Förderantrag im Rahmen eines sog. „Lückenschlussprojektes“ zu stellen. Hierbei ist die Förderhöhe auf 1 Mio. beschränkt. Bundesseitig wurde das Projekt final am 14.11.2024 und landesseitig am 05.12.2024 bewilligt. Die Veröffentlichung der Ausschreibung der Leistung erfolgte zum 29.09.2025 und läuft momentan noch. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich zum Sommer 2026 vor.

Infrastrukturprojekt für „graue Flecken“ in acht projektbeteiligten Kommunen

Neben dem Lückenschlussprojekt in Langenberg wurde in Zusammenarbeit mit acht weiteren kreisangehörigen Kommunen auch ein regulärer Förderantrag nach der sog. Gigabitrichtlinie 2.0 zur Anbindung sog. „grauer Flecken“ im September 2024 eingereicht. Das vorkalkulierte Fördervolumen beläuft sich auf ca. 80 Mio. €, wovon der Bund 50%, das Land NRW 30% und die beteiligten Kommunen 20% tragen. Die vorläufige Bewilligung des Bundes liegt seit dem 15.11.2024 und die Freigabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns des Landes NRW seit dem 28.11.2024 vor. Nach umfangreichen Validierungen hinsichtlich der im Markterkundungsverfahren gemeldeten Versorgungswerte konnte die Ausschreibung zu Mitte Dezember 2025 veröffentlicht werden. Ein Abschluss des Vergabeverfahrens ist bis Mitte 2026 geplant.