Ausschuss für Arbeit und Soziales

Grundsicherung fokussiert sich auf Arbeitsvermittlung

Kathrin Falke, Dezernentin des Jobcenters, machte deutlich, dass der vorrangige Auftrag der Grundsicherung die Vermittlung in Arbeit ist. Ist eine umgehende und nachhaltige Arbeitsaufnahme nicht möglich, liegt der Fokus auf Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Da eine stabile Gesundheit eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme ist, unterstützt und berät das Jobcenter gezielt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Erziehende sollen mit der neuen Grundsicherung früher – mit der Vollendung des 14. Lebensmonats ihres Kindes – wieder an die Arbeit herangeführt werden. So können sie entweder wieder arbeiten gehen oder an einer Eingliederungsmaßnahme beziehungsweise einem Sprachkurs teilnehmen. Voraussetzung dafür ist eine gesicherte Kinderbetreuung.

Auch das Thema der Termintreue der Leistungsbeziehenden spielt in den Regelungen der neuen Grundsicherung eine Rolle. Die Erreichbarkeit wird zu einer Leistungsvoraussetzung. So kann der Leistungsanspruch entfallen, wenn die arbeitssuchende Person dreimal hintereinander ohne wichtigen Grund den Meldetermin versäumt. Auch wer ein konkretes und zumutbares Arbeitsangebot ablehnt, kann in letzter Konsequenz seinen Anspruch verlieren. „Für den großen Teil unserer Kundinnen und Kunden, die gut mit uns zusammenarbeiten und ihre Termine wahrnehmen, wird sich mit dem neuen Gesetz nichts ändern. Der Fokus in den Gesetzesänderungen liegt eher auf dem kleinen Kreis, bei dem wir uns mehr Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit wünschen“, erklärt die Dezernentin.

Bis das neue Gesetz zur Grundsicherung zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, werden auf Bundesebene in den kommenden Wochen Ausführungsvorschriften für die Jobcenter erlassen.