Haushaltsplan des Kreises Gütersloh für das Haushaltsjahr 2021


Der Haushaltsplan  2021 des Kreises Gütersloh ist gem. § 53 Abs. 1 KrO,NRW i.V.m. § 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Detmold mit Schreiben vom 02.03.2021 angezeigt worden. Gleichzeitig wurde um Genehmigung der in § 6 der Haushalssatzung erfolgten Festsetzung des Umlagesatzes der Kreisumlage gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW gebeten.

Das Anzeigeverfahren hat die Bezirksregierung mit Verfügung vom 06.04.2021 abgeschlossen und den vom Kreistag festgesetzten Umlagesatz der Kreisumlage genehmigt.


Nachfolgend stelle ich Ihnen den Haushalt 2021 als PDF-Datei zur Verfügung.