Endgültiger Haushaltsplan des Kreises Gütersloh 2022


Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Detmold mit Schreiben vom 08.03.2022 angezeigt worden. Gleichzeitig wurde um Genehmigung der in § 6 der Haushaltssatzung erfolgten Festsetzung des Umlagesatzes der Kreisumlage gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW gebeten.

Das Anzeigeverfahren hat die Bezirksregierung mit Vergügung vom 31.03.2022 abgeschlossen und den vom Kreistag festgesetzten Umlagesatz der Kreisumlage genehmigt.

Nachfolgend stelle ich Ihnen den Haushalt 2022 als PDF-Datei zur Verfügung