- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Anmeldung von Kindertagespflege
- Kinder & Jugendliche
- Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt
- Förderung Medizinstudierender
- Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht, Masernschutz
- Wegweiser Gesundheit
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Trinkwasser und Umwelt
- Kommunale Gesundheitskonferenz
- Kommunale Gesundheitsförderung
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Für Bürgerinnen und Bürger
- Antragsformulare
- Onlineangebote
- Info-Center
- Post vom Jobcenter
- Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Für Arbeitsmarktdienstleister
- Chance-Pflege
- Onlineweiterleitung-OAW
- Onlineweiterleitung-OAW2
- Onlineweiterleitung-Terminabsage
- Onlineweiterleitung-Terminabsage2
- Onlineweiterleitung-Traeger
- Onlineweiterleitung-Schulden
- Onlineweiterleitung-Schulden2
- Onlineweiterleitung-Darlehen_Bedarf
- Onlineweiterleitung-Darlehen_Bedarf2
- Onlineweiterleitung-Fahrtkosten-JC
- Onlineweiterleitung-Fahrtkosten-JC2
- umschulung_202602
- Adressbuch zur beruflichen Inklusion
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
- Karriere
Inklusion / Sonderpädagogische Förderung
Hier finden Sie alle Informationen und Unterlagen zu den Bereichen Inklusion und Sonderpädagogische Förderung.
Sonderpädagogische Förderung

Für manche Schülerinnen und Schüler wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.
Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Lern- und Entwicklungsstörungen, also die Förderschwerpunkte
- Lernen,
- Sprache,
- Emotionale und soziale Entwicklung, darüber hinaus die Förderschwerpunkte
- Hören und Kommunikation,
- Sehen,
- Geistige Entwicklung,
- Körperliche und motorische Entwicklung.
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen. Im Fall, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit ASS einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zu.
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldifferent erfolgt. Die sonderpädagogische Förderung hat bei zielgleicher Förderung grundsätzlich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und strebt damit Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen an. Im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zieldifferent unterrichtet, d.h. zu eigenen Abschlüssen geführt.
Orte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen sind:
- die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen)
- die Förderschulen
- die Schulen für Kranke
Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in NRW in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.
In der Regel stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auch eine allgemeine Schule den Antrag auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellen. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.
Elterninformationen erhalten Sie hier!
Formular für Schulen erhalten Sie hier!
Inklusion - Schule für alle gestalten

Das "Team Inklusion" stellt hier für alle am Gemeinsamen Lernen beteiligten Personen aktuelle Informationen, Materialien, Weiterbildungsangebote, Links usw. zusammen, die bei der inklusiven Entwicklung von Schule im Alltag hilfreich sein können.
Team Inklusion
Unsere Hauptaufgabe ist es, die strukturelle Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens zu unterstützen. Dazu zählen u.a. die Gestaltung und Durchführung von Arbeitskreisen und Dienstbesprechungen, die Vorbereitung und Organisation von Fachveranstaltungen, die Koordination der Übergänge KiTa-Primarstufe-Sekundarstufe-Beruf, die praktische Beratung und Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitungen und Gremien bei Anliegen aus dem Themenfeld Gemeinsames Lernen und die Bereitstellung von Informationen und Materialien zum Thema.
Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung - bitte hier klicken!
Veranstaltungen / Termine
Alle Veranstaltungen und Termine finden Sie hier!
Diagnostik-Inventar / Testmaterialien

Übersicht - Testverfahren -
Kreis Gütersloh: hier
Schulen des Gemeinsamen Lernens (GL) im Kreis Gütersloh
Die Karten, aufgeschlüsselt in den Bereich Primarstufe und den Bereich Sek I können Sie sich auch hier ansehen:
Hospitationsschulen - Gemeinsames Lernen
Die Hospitationsschulen verfügen über langjährige Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Lernen. Sie haben die Aufgabe, andere Schulen und Lehrkräfte auf dem Weg zum Gemeinsamen Lernen zu unterstützen, so dass diese von den gemachten Erfahrungen profitieren können und konzeptionelle Anregungen erhalten (z.B. durch Hospitationen, Informationen, Beratungszeiten nach Vereinbarung sowie gelegentliche Workshop-Angebote). Vom Schuljahr 2019/2020 an haben die Hospitationsschulen den Arbeitsschwerpunkt auf den Bereich „Erziehungskonzept“ gelegt. Die von den Schulen erstellten Übersichten zum Schulentwicklungsbereich "Erziehungskonzept" bieten Ihnen einen Einblick für die schuleigenen Arbeitsschwerpunkte und Ansprechpartner zur Kontaktaufnahme. Hospitationen durch Kleingruppen und Einzelpersonen sind nach Absprache jederzeit möglich.
Die Übersicht der Schulen finden Sie hier:
Brüder-Grimm-Schule Wiedenbrück
Grundschule Sundern, Gütersloh