Ausstellung  und Verlängerung von Jagdscheinen

Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass Jagdscheine, die verlängert werden sollen, ausschließlich bei den Bürgerbüros der Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden sollen! Von dort wird dann der melderechtliche Aufenthalt geprüft und der Jagdschein an die Untere Jagdbehörde gesendet. Es ist nicht möglich, Jagdscheine direkt und sofort bei Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde zu verlängern! Davon ausgenommen sind nur Ersterteilungen von Jagdscheinen nach bestandener Jägerprüfung, wenn der Nachweis hierrüber erbracht wird.



Weitere Informationen zum Herunterladen:

  • Merkblatt für die Erstellung eines Jagdscheines für Ausländer                                                                                                                                                                                               (PDF-Datei / 225 KB)
  • Erklärung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen des Antrages auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines                                                                (PDF-Datei / 22 KB)
  • Anzeige eines verlorenen Jagdscheines                                                                                                                                                                                                                                         (PDF-Datei / 219 KB)

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