Schülerfahrkosten

Der Kreis Gütersloh ist Träger verschiedener Schulen im Kreis Gütersloh. Als Schulträger ist der Kreis Gütersloh nach der Schülerfahrkostenverordnung verpflichtet, Fahrkosten für die Schüler*innen seiner Schulen zu tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

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