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© Pavel Losevsky - Fotolia
Anmeldung Kindertagespflege beim Gesundheitsamt
Auf Grund Ihrer Tätigkeit sind Meldepflichten für die Betreiberinnen / Betreiber gegenüber dem Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbindlich. Ebenso sind die Eltern gegenüber den Tagespflegepersonen meldepflichtig bei ausgewählten Erkrankungen. Mit der Anmeldung können sie eine Beratung zu diesen Verpflichtungen und zu Hygienefragen erhalten.
Kontakt
Informationen
Zu der Frage, wann erkrankte Kinder Ihre Kindertageseinrichtung bzw. Schule wieder besuchen dürfen, geben neben dem "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" (Infektionsschutzgesetz - IfSG) die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts Auskunft.