Kommunale Pflegeplanung

Gemäß § 7 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) hat der Kreis Gütersloh eine örtliche Pflegeplanung zu erstellen, die den Bestand und den Bedarf an Angeboten der pflegerischen Versorgung gegenüberstellen soll. Die örtliche Planung ist danach das Instrument, mit dem der Kreis seiner Verpflichtung nachkommt, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen.

 

Aktuell gibt es für den Kreis Gütersloh eine verbindliche Planung. Die Unterlagen dazu finden Sie hier:

 

Alle weitere Informationen finden Sie in unserem Pflegeportal unter Örtliche Planung/ Kommunale Pflegeplanung - Pflege-Informationsportal Kreis Gütersloh


Downloads:

Gutachten „Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung vom 31.03.2023 für den Kreis Gütersloh"