Die Vorbereitung der durch das Bundesteilhabegesetz festgelegten gesetzlichen Veränderungen ab 01.01.2020 war im Jahr 2020 die größte Herausforderung. Insbesondere Vorbereitung und Umsetzung der Trennung der Existenzsicherung und der Fachleistung für den Bereich der vollstationären Eingliederungshilfeeinrichtungen nahm einen großen Raum ein, um ab 01.01.2020 eine nahtlose Leistungsgewährung gewährleisten zu können.

 

Bedingt durch die neuen Zuständigkeitsregelungen für die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 war im Rahmen der wohnungsbezogenen Eingliederungshilfen eine Vielzahl von Fällen an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu übergeben.

 

Neben diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen verringern kommunal kaum steuerbare Faktoren wie z.B.

 

·         die demographische Entwicklung, insbesondere für die Bereiche Pflege, Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbungsminderung

·         der medizinische Fortschritt, im Rahmen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege

·         gesetzlich festgelegte Standards oder die Rechtsprechung, insbesondere die Höhe der Regelsätze

 

die Handlungsmöglichkeiten, um die Steigerung der Fallzahlen und damit auch der Aufwendungen zu verringern bzw. auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

An die Kolleginnen und Kollegen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Abteilung Soziales werden sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr hohe Anforderungen an sie selbst und an ihre Arbeit gestellt. Die guten Ergebnisse im Jahr 2019 wären ohne das große Engagement, die Motivation und die Bereitschaft, eigenverantwortlich zu handeln, nicht machbar gewesen. Ihnen allen gilt auch in diesem Jahr mein ganz persönlicher Dank.

 

Die Details dieser Entwicklung haben wir – die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Soziales – für unsere Aufgaben/Produkte im vorliegenden Sozialleistungsbericht zusammengefasst.

 

Abschließend wünsche ich Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.


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