Kreis beabsichtigt Berufung einzulegen

Entlassener Tierarzt
hat das Ertränken von Ferkeln
nicht verhindert 

Der amtliche Tierarzt war im Juni dieses Jahres untätig geblieben, als sein Kollege während des Dienstes in einem großen Schlachtbetrieb drei Ferkel durch Ertränken getötet hat. Und dies, obwohl eine ordnungsgemäße Betäubung und anschließende schmerzlose Tötung möglich gewesen wäre.

 

Dazu bezieht der Kreis wie folgt Stellung:

„Wir sehen in dem unterlassenen Einschreiten gegen das qualvolle Töten der Ferkel eine rote Linie im Bereich des Tierschutzes als deutlich überschritten an. Aus unserer Sicht hätte der Kläger das Ertränken der drei Ferkel durch seinen Kollegen verhindern können und müssen“, so Kuhlbusch, Dezernent für Straßenverkehr, Veterinärwesen und Recht beim Kreis Gütersloh. „Vorbehaltlich der Prüfung der noch ausstehenden schriftlichen Begründung des Urteils beabsichtigen wir gegen das Urteil Berufung zu erheben.

Denn eine ganz wesentliche und wichtige Aufgabe der in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung beschäftigten Veterinäre besteht darin, die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben zu überwachen, tierschutzwidriges Verhalten zu verhindern und insbesondere gegen strafbares Handeln einzuschreiten.