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Kehrbezirk Gütersloh I
Neue Bezirksschornsteinfegerin für Gütersloh
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Kreis Gütersloh durchlaufen für die Bestellung ein Auswahlverfahren bei der Bezirksregierung Detmold, in dem sie sich mit ihren Qualifikationen und Befähigungen gegenüber ihren Mitbewerbern durchsetzen müssen. Der bevollmächtigte Bezirks-schornsteinfeger ist primär für die hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten zuständig. Dazu zählt unter anderem die Prüfung der Sicherheit der Abgasanlagen, der Erlass von Feuerstättenbescheiden oder die Durchführung der Feuerstättenschau.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/schornsteinfegerangelegenheiten