Naturschutzgebiet Rietberger Emswiesen

Vogelbrut braucht Ruhe


Kiebitz in einer Wasserlache. Zur Brutzeit brauchen die Kiebitze Ruhe. Werden Sie aufgescheucht, so haben Nesträuber leichte Beute. Foto: Rolf Behlert

Die uNB macht Spaziergänger erneut darauf aufmerksam dass das Betreten dieses Weges während der Brutzeit vom 1. März bis zum 15. Juli verboten ist. Zusatzschilder informieren in Kürze über den Zeitraum der Sperrung.

Die zuständigen Naturschutzwächterinnen berichten zunehmend von Menschen, die joggend, beim Spaziergang mit ihrem freilaufenden Hund, per Rad oder auf dem Pferd den Weg nutzen und das Schild ‚übersehen‘. Dies führt zu gravierenden Konsequenzen für die dort brütenden Vögel:

Radeln im Wiesenschutzgebiet: Während der Brutzeit ist das in besonders sensiblen Zonen nicht erlaubt. Foto: Kreis Gütersloh

Sie verlassen ihre Nester, die Eier kühlen ab und der Nachwuchs kann nicht ausgebrütet werden. Es gehe hier darum, Vorbild zu sein und Verantwortung auch für künftige Generationen zu übernehmen – damit Arten erhalten werden.



 Naturverträgliches Miteinander ist möglichDa die Bestände der Wiesenvögel stetig abnehmen, müssen die wenigen verbliebenden Bereiche, die den Tieren noch als geeignete Brut- und Aufzuchtflächen zur Verfügung stehen, vor jeglicher Störung geschützt werden. Das ist der Sinn von Schutzgebieten. Der Mensch in seiner Freizeit wird von der Natur nicht ausgeschlossen. „Das Wichtigste ist, beim eigenen Naturgenuss verantwortlich zu handeln, also Ruhe ins Gebiet zu tragen. Es gibt genügend freie Wege. Ab Mitte Juli ist die Brut sicher vorbei, dann fällt diese kleine Einschränkung weg“, so Ritzenhoff. Sein Appell: „ Bitte leinen Sie im gesamten NSG Ihre Hunde an, verlassen Sie die Wege nicht. Gesperrte Bereiche schützen die sensibelsten Zonen. Meiden Sie diese während der Brutzeit.“

 

Blick ins Feuchtwiesenschutzgebiet. Foto: Kreis Gütersloh

Weitere Informationen zum Gebiet und Kontaktdaten: www.kreis-guetersloh.de/nsg-rietberger-emsniederung