Verfassungsausschuss des Landkreistages NRW

Ausschuss tagt im Kreishaus Gütersloh

Auf der Agenda stehen unter anderem eine Muster-Hauptsatzung, die Förderung kommunalen Ehrenamtes, Themen des Ausländerrechts, Digitalisierungsthemen und das Dienstrecht in verschiedenen Angelegenheiten.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen ist die Vereinigung der 31 Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder die 31 Kreise sind, zudem die beiden Landschaftsverbände sowie der Regionalverband Ruhr.

Die Landesverfassung gibt dem Landkreistag ein Sonderrecht: Er kann sich zu Gesetzen oder Verordnungen, welche die Kreise berühren, zu Wort melden. Als Gesamtheit der Kreise gibt er Stellungnahmen ab und wird angehört. Die Tagungsorte rotieren. In Gütersloh wird festgelegt, welcher Kreis die kommende Sitzung ausrichten wird.

Ausschuss für Verfassung, Verwaltung und Personal des Landkreistages NRW im Kreishaus Gütersloh.
Im Kreishaus Gütersloh zu Gast: Der Ausschuss für Verfassung, Verwaltung und Personal des Landkreistages. Links: Landrat Sven-Georg Adenauer als Ausschussvorsitzender und Gastgeber. Foto Kreis Gütersloh