Fischerprüfung


Fischerprüfung

Gemäß § 3 der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) vom 26.11.1997 (GV. NW. 1998 S. 62) in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2020 wird bekannt gegeben, dass beim Kreis Gütersloh als untere Fischereibehörde ab dem 19.10.2026 (voraussichtlich 19.10 bis 22.10 sowie 26.10 bis 29.10.2026) wieder Fischerprüfungen in den Räumlichkeiten der Berufskollegs in Rheda-Wiedenbrück angeboten werden. Es werden mehrere Prüfungstage angeboten. Die finale Zuteilung erfolgt nach Anmeldeschluss.

Die Prüfungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Eine Übersetzungshilfe ist nicht zugelassen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnehmerplätze für die Fischerprüfung begrenzt sind. Sollten mehr Anträge eingehen, als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze nach dem Antragseingang vergeben. Prüfungsbewerber, die ggf. nicht berücksichtigt werden können, erhalten die Möglichkeit an einer späteren Prüfung teilzunehmen oder sich die bereits gezahlte Gebühr zurückerstatten zu lassen.


Die Möglichkeit der Anmeldung zur Fischerprüfung wird Anfang August freigeschaltet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht möglich. 


Ihr Ansprechpartner

Herr Pfahlberg

Tel.: 05241/ 85-2221
Fax: 05241/ 85-32221
eMail: Ordnung@kreis-guetersloh.de

Postanschrift:
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh

Hausanschrift:
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh


alle Dienstleistungen zu diesem Thema (Serviceportal der Abteilung Sicherheit und Ordnung des Kreises Gütersloh)

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