GEWÄSSERUNTERHALTUNG

Fragen zum Thema Gewässerunterhaltung? Frau Goldstein und Frau Pohlmann beraten Sie gern!

Gemäß Vereinbarung von 1982 mit den Kommunen hat die Kreisverwaltung Gütersloh die Gewässerunterhaltung in weiten Streckenabschnitten der "größeren" Gewässer im Kreisgebiet Gütersloh übernommen.

Aufgaben der Gewässerunterhaltung

Sohlräumung mit dem Mähboot. Hier Schwarzer Graben
Sohlräumung mit Mähboot - Schwarzer Graben 2015

Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss. Ein ordnungsgemäßer Zustand für den Wasserabfluss ist die Erhaltung der Abflussleistung und die Erhaltung der Mittelwasserspiegellage. Nicht erhalten werden müssen der Querschnitt, das äußere Erscheinungsbild und die Lage des Gewässers. Ein ohne wesentliche Veränderung eines Gewässers erreichbarer optimaler Zustand für diesen Zweck ist wiederherzustellen. Dabei ist die naturnahe Weiterentwicklung des Gewässers bei der Unterhaltung zu fördern durch:

  • Erhaltung und Wiederherstellung eines angemessenen Bestandes an heimischen Pflanzen und Tieren. 
  • Erhaltung und Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens. 
  • Reinigung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat. 
  • Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen. 
  • Die Strukturgüte ist zu fördern. 
  • Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. 

Die Gewässerunterhaltung erstreckt sich auf das Gewässerbett einschließlich der Ufer. Dabei sind die günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und für die Gewässerlandschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln. Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie ist die Gewässerunterhaltung extensiv durchzuführen.

Aufteilung der Unterhaltungspflicht

Unterhaltungsstrecken der Kreisverwaltung Gütersloh
Gewässerabschnitte die vom Kreis Gütersloh unterhalten werden

Die von der Kreisverwaltung Gütersloh unterhaltenen Gewässerabschnitte haben eine Gesamtlänge von 382 km. Die restlichen Gewässerabschnitte liegen in der Unterhaltungspflicht der jeweiligen Kommune. Bei einem Teil dieser 'kommunalen' Unterhaltungsabschnitte sind die örtlichen Wasser- u. Bodenverbände mit der Gewässerunterhaltung beauftragt.

Hinweis: Die Straßenseitengräben werden vom jeweiligen Straßenbaulastträger unterhalten!

Ausschnitt der Verbandsübersicht
Wasser- u. Bodenverbände im Kreis Gütersloh

Im Kreis Gütersloh gibt es einige Wasser- und Bodenverbände (Wabo), die von den jeweiligen Kommunen mit der Gewässerunterhaltung beauftragt sind. 

Nachfolgend können Sie sich, soweit vorhanden, Übersichtskarten der Verbandsgebiete herunterladen...