Formulare im Internet: Meldung aktueller Geflügelbestand

Ausnahmegenehmigungen für Produzenten

Der Handel und Verkauf von Geflügelprodukten soll durch Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht komplett unterbunden werden, aber kontrolliert und unter hygienischen Bedingungen ablaufen. So kann beispielsweise der Hofladen weiter die eigenen verpackten Eier verkaufen, es braucht dazu aber eine Ausnahmegenehmigung. Die Versorgung mit Geflügelfleisch und Eiern im Einzelhandel ist nicht betroffen, da die Produkte von außerhalb der Zonen weiterhin unbeschränkt vermarktet werden dürfen. Im Sperrgebiet, das im Wesentlichen die Bereiche der Versmolder Ortsteile Hesselteich und Oesterweg umfasst, gibt es rund 60 kommerzielle Betriebe und Hobbyhalter. Im Beobachtungsgebiet sind es rund 500.

Zusätzlich finden Geflügelhalter auch ein Formular, mit dem sie dem Veterinäramt die aktuelle Zahl der gehaltenen Tiere melden können. Laut der erlassenen Tierseuchenverfügung vom 4. März haben Tierhalter in beiden Zonen der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh unverzüglich die Anzahl der von ihnen gehaltenen Vögel unter Angabe ihres Standortes und der Nutzungsart anzuzeigen.