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Bund-Länder-Vereinbarung zu SARS-CoV-2
Mit Maske ins Kreishaus

Nach wie vor gilt: Besucher dürfen das Kreishaus nur mit vorab vereinbartem Termin betreten. Wo irgend möglich, werden Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bearbeitet. Wer nur Unterlagen abgeben muss, wird auf die Nutzung der Hausbriefkästen hingewiesen. Und wenn jemand ohne eine entsprechende Maske vor der Haustür steht? „Da finden wir eine Lösung, wir schicken niemanden weg“, so Adenauer.