- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Anmeldung von Kindertagespflege
- Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt
- Förderung Medizinstudierender
- Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht, Masernschutz
- Wegweiser Gesundheit
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Trinkwasser und Umwelt
- Gesundheitskonferenz und Gesundheitsberichte
- Kinder & Jugendliche
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Kommunale Gesundheitsförderung
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
- Karriere
Jobcenter Kreis Gütersloh
Kinderfreizeitbonus wird automatisch ausgezahlt
Kinder ohne Anspruch auf SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld) können den Kinderfreizeitbonus nicht vom Jobcenter Kreis Gütersloh, sondern von der zuständigen Familienkasse erhalten. Das trifft auf die Kinder zu, für die Eltern Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten. Dort ist gegebenenfalls ein Antrag zu stellen. Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden sich auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh www.kreis-guetersloh.de.