Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen

Servicezeiten im Sachgebiet Wohnraumförderung angepasst

In den vergangenen Monaten haben viele Eigenheimbauer und -erwerber, Modernisierer und Investoren die öffentliche Wohnraumförderung mit ihren zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Tilgungsnachlässen wieder für sich entdeckt. Das liegt vor allem an der Dynamik der Zinsentwicklung auf dem freien Kapitalmarkt. Unter den derzeitigen Gegebenheiten lassen sich viele Projekte ohne eine Förderung nur schwer oder gar nicht realisieren.

Zum Stichtag 30. Juni 2023 liegt dem Kreis Gütersloh deshalb eine hohe Zahl an Förderanträgen vor: Insgesamt sind es 103 Anträge, die sich auf 70 Anträge in der Eigentumsförderung mit einem Gesamtvolumen von 13,5 Millionen Euro, auf 19 Anträge in der Mietwohnraumförderung für 241 Wohnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 54,7 Millionen Euro und auf 14 Anträge in der Modernisierungsförderung mit einem Volumen von zirka 1,3 Millionen Euro aufteilen.

Als Bewilligungsbehörde berät der Kreis Gütersloh neutral über Möglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung. Um sich auf eine Beratung oder vor Antragstellung vorzubereiten, empfiehlt das Sachgebiet Wohnraumförderung, sich zunächst auf der Homepage der NRW.BANK unter www.nrwbank.de kundig zu machen. Insbesondere im Eigentumsbereich gibt es mit dem Chancenprüfer und einer Checkliste zur Vorbereitung der Beratung sehr gute Informationsquellen. Aber auch für die anderen Fördersegmente hält die Homepage eine Vielzahl von Informationen bereit.