- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Anmeldung von Kindertagespflege
- Kinder & Jugendliche
- Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt
- Förderung Medizinstudierender
- Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht, Masernschutz
- Wegweiser Gesundheit
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Trinkwasser und Umwelt
- Kommunale Gesundheitskonferenz
- Kommunale Gesundheitsförderung
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Kommunale Gesundheitsberichterstattung
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
- Karriere
Gesundheitsamt informiert zur neuen Trinkwasserverordnung
Private Hausbrunnen: Pflichten und Kontrollen
Trinkwasser zählt in Deutschland zu den am strengsten überwachten Lebensmitteln. Damit das so bleibt, gibt es klare Regeln – vor allem in der Trinkwasserverordnung. Weitere Vorgaben ergeben sich unter anderem aus dem Infektionsschutzgesetz sowie aus Normen und Empfehlungen, beispielsweise des Umweltbundesamtes. Wichtig: Es geht nicht nur um Wasser zum Trinken oder Kochen, sondern auch um Wasser zum Duschen und Baden sowie überall dort, wo Wasser zum Reinigen von Gegenständen genutzt wird, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Die Trinkwasserverordnung formuliert grundlegende Anforderungen: Trinkwasser darf keine Stoffe enthalten, die die Gesundheit gefährden könnten. Das betrifft Krankheitserreger, wie Bakterien und Viren ebenso, wie chemische Stoffe – etwa Nitrat, Blei oder Nickel – und auch radioaktive Substanzen.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Brunnenbetreiberinnen und -betreibern und dem Gesundheitsamt funktioniert, sieht die Trinkwasserverordnung mehrere Meldepflichten vor. Eine Anzeige beim Gesundheitsamt ist unter anderem nötig, wenn eine Anlage neu errichtet wird, wenn sie in Betrieb genommen oder wieder in Betrieb genommen wird, wenn wesentliche bauliche oder technische Änderungen vorgenommen werden, wenn Eigentum oder Nutzungsrechte, beispielsweise durch Verkauf oder Erbe, übergehen oder wenn die Anlage stillgelegt wird. Hinzu kommen Pflichten zur regelmäßigen Untersuchung der Wasserqualität durch zugelassene Untersuchungseinrichtungen. Dabei unterscheidet die Trinkwasserverordnung bei kleinen Brunnenanlagen zwischen Trinkwasser, welches die eigene Familie versorgt und welches gewerblich oder öffentlich genutzt wird, wie bei einer Vermietung oder in einem Betrieb, der Lebensmittel hergestellt. Im Fall der Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit sieht die Trinkwasserverordnung vor, dass dieses auf mehr als 50 Einzelparameter untersucht wird. Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung und den aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes ist die in der Vergangenheit diskutierte Möglichkeit der risikoadaptierten Anpassung des Untersuchungsumfangs in dieser Form nicht mehr gegeben. Das bedeutet, dass Betreiber von gewerblichen oder öffentlichen genutzten privaten Trinkwasserbrunnen nun einen größeren Untersuchungsumfang tragen müssen.
Neben der Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten ist das Fachpersonal des Gesundheitsamtes zur regelmäßigen Besichtigung der Wassergewinnungsanlage und ihrer Umgebung auf mögliche Störfaktoren verpflichtet.
Dass die Regeln verbindlich sind, zeigt laut Kreis auch der umfangreiche Katalog möglicher Ordnungswidrigkeiten: In der Trinkwasserverordnung werden zahlreiche Verstöße benannt; weitere Regelungen enthält das Infektionsschutzgesetz. Dabei geht es um die Sicherstellung von einwandfreiem Trinkwasser zum Schutz der Gesundheit.
Das Gesundheitsamt bietet Unterstützung bei Fragen rund um die Trinkwasserverordnung und zugehörige Normen und Empfehlungen. Auf der Internetseite des Kreises Gütersloh finden sich unter www.kreis-guetersloh.de/trinkwasser Informationen, Formulare sowie Kontaktmöglichkeiten zu den zuständigen Fachleuten.