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Landrat setzt Wahltermin fest
Bürgermeisterwahl in Gütersloh am 17. November
Gewählt wird die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister für eine Amtszeit von knapp sechs Jahren. Zurückzuführen ist diese längere Amtszeit auf die Regelungen in der Gemeindeordnung NRW. Demnach wird die Nachfolgerin beziehungsweise der Nachfolger eines vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Bürgermeisters bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates, das heißt bis zum 31. Oktober 2030, gewählt.