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Untere Wasserbehörde
Keine Wasserentnahme aus Fließgewässern
Durch die Trockenheit sind die Wasserstände derzeit auf einem geringen Niveau. Sollte der Regen in den kommenden Wochen weiterhin ausbleiben, müssen ausreichende Wassermengen in den Gewässern als Reserven vorhanden sein, um sie vor der Trockenheit zu schützen. Der Kreis Gütersloh behält sich vor, Bußgelder bei Verstößen zu verhängen.
Die Bezirksregierung Detmold wird die Wasserentnahme aus der Ems ebenfalls verbieten. Als Obere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung unter anderem für die Ems zuständig, der Kreis Gütersloh als untere Wasserbehörde für die weiteren Flüsse und Gewässer im Kreisgebiet. Der Kreis Gütersloh steht in engem und kontinuierlichem Austausch mit der Bezirksregierung Detmold, um die Situation der Gewässer regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten.
