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Abteilung Straßenverkehr
Wichtiger Hinweis zur Umschreibung ukrainischer Führerscheine
Für Inhaberinnen und Inhaber eines ukrainischen Führerscheins besteht jedoch keine Notwenigkeit, die Umschreibung kurzfristig zu beantragen.
Die ukrainische Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig. Aufgrund der nach wie vor geltenden Sonderregelungen können ukrainische Führerscheine auch weiterhin in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen genutzt werden.
Da die neue Regelung sehr kurzfristig in Kraft getreten ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde derzeit keine zusätzlichen Termine für die Umschreibung anbieten. Diesbezüglich wird um Geduld gebeten und von wiederholten Terminanfragen abzusehen. Derzeit ist von einer Bearbeitungsdauer von etwa zwei bis drei Monaten auszugehen.