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Jugendhilfeausschuss
Förderung von Spielgruppen wird Mitte 2027 eingestellt

Bunte Spielsteine
Zur Begründung hatte die Verwaltung in der entsprechenden Vorlage für die Politik ausgeführt, dass seit dem Kitajahr 2024/2025 es in den zehn Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Gütersloh aufgrund zusätzlicher geschaffener Plätze und perspektivisch sinkender Geburtenzahlen auch ausreichend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kitas und Kindertagespflege gebe. Diese Angebote erfüllen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Gegensatz zur Betreuung in einer Spielgruppe. Zunächst waren die Spielgruppen als reines Alternativangebot zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr gedacht. Nach Einführung des Rechtsanspruches für einen Kitaplatz ab dem 1. Lebensjahr im Jahr 2013 wurden nur noch Kinder unter drei Jahren in den Spielgruppen betreut. Für Kinder über drei Jahren standen ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung.
In den vergangenen fünf Jahren haben bereits vier Träger ihre Spielgruppenaktivität beendet. Die Anzahl der Gruppenangebote und der zu betreuenden Kinder sind rückläufig. Die drei anderen Jugendämter im Kreis Gütersloh – die der Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl – haben die Förderung von Spielgruppen bereits eingestellt.
Der Kreis Gütersloh ist den Anbietern der Spielgruppen dankbar für ihre teilweise langjährige Tätigkeit und ist mit ihnen bereits ins Gespräch gegangen, welche Perspektiven möglich sind. Aufgrund der Qualifikation der Mitarbeitenden können einige Spielgruppen die Plätze gegebenenfalls in Kindertagespflegeplätze umwandeln. Eine private Weiterbetreuung von Kindern ist aufgrund der vorhandenen Betriebserlaubnis ebenfalls möglich. Die Spielgruppen wären nach der Einstellung der Kreisförderung auch frei in der Gestaltung der Höhe der Elternbeiträge und könnten höhere Einnahmen erzielen.