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Ausschuss für Gesundheit
Rettungsdienstgebühren, Pflegeselbsthilfe und medizinischer Nachwuchs
Das Angebot des Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe sei etabliert, unterstützt pflegende Angehörige auf vielfältige Weise und sei bei einer weiteren Förderung seitens des Landes komplett darüber zu finanzieren, so die Verwaltung. 2017 richtete der Kreis Gütersloh für diese Aufgabe eine Teilzeitstelle in der BIGS ein, der Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Personen werden in der häuslichen Umgebung gepflegt. Das bedeute eine hohe psychische, physische und zeitliche Belastung für die pflegenden Angehörigen, so die Verwaltung in ihrer Vorlage. Austausch für pflegende Angehörige, Gelegenheiten zur Information und zu gemeinsamen Aktivitäten leisten dabei vor allem Pflegeselbsthilfegruppen, die das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe aufbaut, unterstützt und teilweise auch anleitet. Derzeit gibt es im Kreis Gütersloh zwölf Pflegeselbsthilfegruppen, eine weitere ist in Gründung. Zudem organisiert das Kontaktbüro Veranstaltungen für pflegende Angehörige, etwa Vorträge, Ausflüge oder Entspannungsangebote.
Um die Gewinnung von medizinischem Nachwuchs für den Kreis Gütersloh zu unterstützen, hatte die Politik 2024 beschlossen, Medizinstudierende im Praktischen Jahr zu fördern, wenn sie in einer hausärztlichen Praxis im Kreisgebiet entsprechende Erfahrung sammeln. Im vergangenen Jahr seien zwei Anträge aus der hausärztlichen Lehrpraxis beim Kreis eingegangen, Fördergelder von 4.400 Euro wurden bewilligt. 600 Euro gibt es pro Monat maximal vier Monate lang (das Praktische Jahr gliedert sich in drei Abschnitte). Laut dem Beschluss aus 2024 könnten acht Studierende pro Jahr gefördert werden, der Haushaltsansatz liegt bei 19.200 Euro. Am 10. Juni, so die Planung, soll über die Fortführung des Angebots entschieden werden.
Die Verwaltung informierte die Gesundheitspolitiker in der Sitzung auch über den aktuellen Stand in Sachen Rettungsdienstgebühren. Im März hatte es unlängst dazu eine Sondersitzung des Ausschusses gegeben, da die Krankenkassen sich weigern, sogenannte Fehlfahrten zu bezahlen. Das sind alle Fahrten, die nicht mit dem Transport eines Patienten ins Krankenhaus enden. Aktuell drohen im Kreis Gütersloh keine unmittelbaren Konsequenzen, erläuterte Jürgen Theis, Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz. Allerdings starten im Juni Gespräche mit den Krankenkassen über die neue Gebührenkalkulation des Kreises, die weiterhin eine Bezahlung dieser Fehlfahrten vorsieht. Mittelfristig ist eine Problemlösung in Sicht, da auf Bundesebene derzeit ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden ist, der auch eine Behandlung eines Patienten vor Ort durch die Besatzung eines Rettungswagens einschließt. Eine anschließende Rückfahrt ohne Patient gelte dann nicht mehr als Fehlfahrt. Voraussichtlich zu Jahresbeginn könnte die neue gesetzliche Regelung greifen, stellte Theis in Aussicht. Aktuell verzeichnet der Rettungsdienst des Kreises Gütersloh 13 Prozent aller Einsätze als sogenannte Fehlfahrten. Rund die Hälfte werden durch die Behandlung vor Ort ohne anschließenden Transport ins Krankenhaus verursacht. Weitere Ursachen: Patient nicht angetroffen, Abbruch während der Einsatzfahrt – weil zum Beispiel ein anderes Rettungsmittel näher dran war –, Brandschutzbegleitfahrt oder der Patient verstirbt vor oder während des Einsatzes. Bei Brandschutzbegleitfahrten werden Rettungswagen vorsorglich mitgeschickt, wenn die Feuerwehr zu größeren Einsätzen ausrückt, um im Bedarfsfall sofort helfen zu können.