Kreisausschuss

Westfalen-Tarif wird reformiert

Ebenfalls verabschiedet wurde die Stellungnahme des Kreises Gütersloh zum Nahverkehrsplan des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe. Der Verkehrsplan ist eine Rahmenplanung für den Verkehr und zeigt perspektivisch auf, wie Mobilität künftig ausgestaltet werden kann. Gegenstand sind unter anderem Linien, Taktungen und Handlungsempfehlungen für Maßnahmen im Schienenpersonennahverkehr. Der Kreis Gütersloh teilt die Zielsetzung, weitere Mobilitätsangebote wie Schnellbusse, Regionalbusse, StadtBahnen, On-Demand-Verkehre, Carsharing und Bikesharing verstärkt als Ergänzung zum SPNV zu nutzen und diese besser miteinander zu verknüpfen.

Zustimmend votierten die Mitglieder zudem für den Erlass einer Naturdenkmalverordnung für den Innenbereich. Darin sind aktuell 19 Einzelobjekte (überwiegend besondere Bäume) erfasst. Für den Außenbereich zeichnet die Bezirksregierung verantwortlich.

Die Aufgaben im Bereich der Bauaufsicht für die Stadt Harsewinkel werden weiterhin vom Kreis Gütersloh wahrgenommen. Der Kreisausschuss ermächtigte die Landrätin, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur langfristigen Delegation der Aufgaben der unteren Bauaufsicht von der Stadt Harsewinkel auf den Kreis Gütersloh abzuschließen. Hintergrund ist, dass sich die Implementierung einer eigenen Bauaufsicht für die Stadt Harsewinkel in personeller Hinsicht schwieriger gestaltet hat als erwartet. Durch die Delegation sollen für die Stadt Harsewinkel und den Kreis Gütersloh Planungssicherheit geschaffen sowie eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung ermöglicht werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Stadt Harsewinkel können damit weiterhin auf eine kontinuierliche Bearbeitung ihrer Anliegen mit hoher rechtlicher Qualität vertrauen.

Unter Vorbehalt einer weiteren Förderung will der Kreis Gütersloh außerdem das Kontaktbüro der Pflegeselbsthilfe fortführen. Das Angebot wird – ebenfalls vorbehaltlich der Förderung – bis zum 31. August 2029 verlängert. Das Kontaktbüro ist etabliert, unterstützt pflegende Angehörige wirksam und kann bei Bewilligung der Förderung vollständig durch Drittmittel finanziert werden.