Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zählt mein Wille?

In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und zu überlegen, wer von den Nahestehenden die Aufgabe übernehmen kann.
Evelyn Dahlke vom Hospiz- und Palliativ-Verein Gütersloh erklärt in ihrem Vortrag die Grundlagen verschiedener Verfügungen und beantwortet Fragen zu dem Thema. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 30. April, um 9 Uhr in den Räumen des Jugendtreffs Kattenstroth (Schledebrückstr.168, Gütersloh) statt.
Die Teilnahme ist kostenlos; zur besseren Planung ist eine Anmeldung unter Tel. 05241-85 28 84 oder E-Mail kops@kreis-guetersloh.de wünschenswert.