Grunderwerb

Wie sichert sich die Behörde die Rechte an Grundstücken ?

Um seinen Pflichtaufgaben nachkommen zu können, muss sich der Kreis Gütersloh als Baulastträger von Straßen, Betreiber von Anlagen zur Abfallbeseitigung, als untere Wasserbehörde und untere Landschaftsbehörde Rechte an Grundstücken sichern lassen.

Dies erfolgt in der Regel durch den Abschluss von privatrechtlichen Grundstückskaufverträgen, Pachtverträgen oder Nutzungsvereinbarungen.

Der Schwerpunkt des Grunderwerbs liegt derzeit eindeutig im Straßenbau. Vorrangig ist hier das Ziel, ein leistungsfähiges Straßennetz vorzuhalten und die Verkehrssicherheit, z.B. durch die Anlage von Radwegen oder durch den Umbau von Kreuzungsanlagen (etc.) zu gewährleisten.

Eine Aufstellung der aktuell geplanten Baumaßnahmen wird im jährlichen Kreisstraßenbauprogramm dargestellt.

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