GENEHMIGUNGSGRUNDLAGE

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Serviceportal Kreis Gütersloh 

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Genehmigungsvoraus-setzungen

Es gibt zu beachtende Rechtsvorschriften, die hier erläutert werden. 

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Die Bauleitpläne

Bauleitpläne dienen der städtebaulichen Ordnung des Gemeindegebietes. Weitere Infos gibt es hier.

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Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich - § 34 BauGB

Ortskerne, aber auch gemeindliche Randbereiche sowie größere organische Siedlungsansätze im Außenbereich von einigem Gewicht sind häufig unverplant.

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Bauen im Außenbereich - § 35 BauGB

Der Außenbereich soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.




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Nachbarschützende Vorschriften: Abstandflächenrecht

Unter Abstandflächen versteht man die Flächen, die vor Außenwänden oberirdischer Gebäude freizuhalten sind.

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Notwendige Stellplätze

Größere nicht überdachte Stellplatzanlagen (ab 100 qm) sowie Garagen sind baugenehmigungspflichtig. Dienen sie freigestellten Wohngebäuden, werden sie von der Freistellung mit erfasst.

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Bauen für Behinderte

Barrierefreie Wohnungen

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Weitere Informtationen