WOHNRAUMFÖRDERUNG

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Serviceportal Kreis Gütersloh 

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Aufgaben der Wohnraumförderung

Das Sachgebiet Wohnraumförderung ist insbesondere für die Förderung selbst genutzten Wohnraumes, der Neuschaffung von Mietwohnungen und der Modernisierung von Wohnraum zuständig.

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Förderung selbst genutzten Wohnraums

Das Land NRW unterstützt Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, und einem bestimmten Einkommen, bei dem Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Baudarlehen.

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Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen

Für die Neuschaffung von Mietwohnungen können sowohl Wohnungsunternehmen als auch private Investoren zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.

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Förderung der Modernisierung von Wohnraum

Mit der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen verfolgt das Land u. a. das Ziel, zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum im Bestand für die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung zu erhalten und zu schaffen.

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Wohnberechtigungs-schein

Öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) dürfen nur Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) überlassen werden.


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Zinssenkung

Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen ist die Verzinsung des Förderdarlehens im Darlehensvertrag geregelt. 




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Ansprechpartner Wohnbauförderung

Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen der Wohnungsbauförderung

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