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Nichtärztliche Heilberufe

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Gesundheitsfachberufe
Wer im Kreis Gütersloh einen nichtärztlichen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige eines Gesundheitsfachberufes beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.
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© Thomas Reimer - Fotolia
Hebamme
Ab dem 1. April 2024 ist die Zuständigkeit zur Durchführung des neuen Hebammengesetzes (gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 12 ZustVO HB NRW) vollständig auf die Bezirksregierung Detmold übergegangen.
Bezirksregierung Detmold