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SHAPTH
Bevorstehende Änderungen zur Übertragung der Untersuchungsbefunde an das Gesundheitsamt
Informationen zur Einführung eines bundesweit einheitlichen Datenformats und einer Datenaustauschplattform für die Trinkwasserüberwachung und -berichterstattung (SHAPTH)
Die Bundesländer streben an, bis spätestens zum 1. Januar 2027 einen verbindlichen Standard für die Übermittlung von Trinkwasseranalysedaten einzuführen. Bis dahin gelten länderspezifische Übergangsphasen.
Die neue Regelung zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen erfasst sämtliche Betreiber von Wasserversorgungsanlagen – von privaten Brunnenanlagen zur Eigenversorgung über Anlagen zur Versorgung mehrerer Haushalte bis hin zu öffentlichen Wasserversorgern.
Was ist SHAPTH?
Die bundesweite Initiative SHAPTH (Schnittstellenharmonisierung und Austauschplattform Trinkwasserhygiene) verfolgt das Ziel, den nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtenden Datenaustausch zwischen Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen, Untersuchungsstellen (Laboren), Unteren Gesundheitsbehörden und Landesbehörden zu harmonisieren. Das Resultat ist eine bundesweit einheitlich zu verwendende Schnittstelle für die Übertragung von Trinkwasserdaten, welche spätestens ab dem 1. Januar 2027 zu verwenden ist.
Weitere Informationen des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW können Sie dem angehängten Dokument entnehmen. (LINK)
Allgemeine Informationen können darüber hinaus der zentralen Projektwebsite unter https://shapth.info/ entnommen und weitergehende Fragen per E-Mail an Trinkwasser@lanuk.nrw.de gestellt werden.