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Bildungs- und Teilhabeleistungen
Mitmachen möglich machen! Niemand soll ausgegrenzt werden. Kinder und Jugendliche haben daher einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Bildungsangeboten in der Schule oder Kita, sowie an Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (z.B. Vereine und Ferienfreizeiten).
Dazu gehören beispielsweise Schulausflüge, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten. Die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagesbetreuung wird ebenso gefördert wie geeignete Nachhilfe, wenn die schulrechtlich festgelegten Lernziele gefährdet sind. Für Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein monatliches Budget von monatlich 15 Euro einsetzen.
Ein Zuschuss für Schulbedarf, wie z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner und Schulranzen, wird zweimal pro Jahr gezahlt. Dieser Zuschussbetrag wird jährlich angepasst. Eine Auszahlung erfolgt jeweils zum 01. August und 01. Februar eines jeden Jahres.
Über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket informiert der Film Was ist Bildung und Teilhabe?.
Weiterführende Informationen finden Sie auch im Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket und unter Downloads/Formulare.
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Welche Leistungen gibt es?
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Wer kann die Leistungen erhalten?
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Wo kann ich die Leistungen erhalten?
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Wie werden die Leistungen erbracht?
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