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Die neue Grundsicherung startet am 1. Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 gelten bundesweit neue Regelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ziel der Reform ist es, Menschen weiterhin zuverlässig zu unterstützen und sie gleichzeitig noch stärker auf ihrem Weg in Arbeit zu begleiten.
Was bleibt?
Für die meisten Leistungsberechtigten ändert sich im Alltag wenig.
Wenn Sie
- Termine wahrnehmen,
- vereinbarte Schritte einhalten,
- erreichbar sind und
- aktiv mit uns zusammenarbeiten,
können Sie auch künftig auf die Unterstützung Ihres Jobcenters vertrauen.
Was ändert sich?
Mit der neuen Grundsicherung werden die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klarer geregelt.
Dazu gehören unter anderem:
- Die Vermittlung in Arbeit erhält wieder einen höheren Stellenwert.
- Mitwirkungspflichten und vereinbarte Schritte werden verbindlicher.
- Pflichtverletzungen können schneller und konsequenter zu Leistungsminderungen führen.
- Individuelle Unterstützung, Qualifizierung und Weiterbildung bleiben wichtige Bestandteile unserer Arbeit, wenn sie den Weg in eine dauerhafte Beschäftigung fördern.
Darüber hinaus ändern sich auch die Regelungen zu Vermögen und Wohnkosten:
- Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Zukünftig gelten Vermögensfreibeträge, die mit dem Alter ansteigen.
- Für die Übernahme der Wohnkosten gelten künftig verbindlichere Grenzen; angemessene Wohnkosten werden weiterhin vollständig übernommen.
Unser gemeinsames Ziel
Wir möchten Sie bestmöglich dabei unterstützen, eine passende Arbeit oder Ausbildung zu finden und Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.
Die neuen gesetzlichen Regelungen richten sich nicht gegen Menschen, die aktiv mitwirken. Sie schaffen vielmehr klare Regeln für alle. Wer Vereinbarungen einhält und mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, hat nichts zu befürchten.
Sie haben Fragen?
Unter „Fragen und Antworten“ finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen sowie Erläuterungen dazu, was sich konkret für Sie ändert.
Wir beraten Sie selbstverständlich auch persönlich.