Umsetzung des Landesförderprogrammes Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW) im Kreis Gütersloh

Aufbauend auf den Erfahrungen des Modellprojekts „Einwanderung gestalten“ und basierend auf den Zielen der Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 hat das damalige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) (heute: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI)) des Landes Nordrhein-Westfalen das flächendeckende Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) initiiert. Seit dem 01.01.2022 ist das KIM zudem im Teilhabe- und Integrationsgesetz fest verankert und somit ist eine dauerhafte Förderung des KIM gegeben.

Durch die Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements soll die intra- und interkommunale Zusammenarbeit in den Kreisen gefördert werden. Neuzugewanderte sollen schneller integriert und besonders in den Phasen des Rechtskreiswechsels individuell unterstützt und begleitet werden. Das KIM besteht organisatorisch aus drei Bausteinen:

1.    Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) (KI Kreis Gütersloh/Stadt Gütersloh)

2.    Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management/Fallmanagement für die operative Basis des Kommunalen         Integrationsmanagements einzurichten (in den kreisangehörigen Kommunen sowie bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege)

3.    Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer
       Menschen mit besonderen Integrationsleistungen

Der Kreis Gütersloh beteiligt sich mit dem Kommunalen Integrationszentrum als Geschäftsstelle des KIM an diesem langfristigen und umfangreichen Strukturförderprogramm. Zusammen mit den fünf Modellkommunen Gütersloh, Halle (Westf.), Langenberg, Rheda-Wiedenbrück und Rietberg ist das Kommunale Integrationsmanagement im August 2021 in die Pilotphase gestartet. Die Pilotphase des KIM dauerte bis zum Ende des Jahres 2022. In 2023 wurde der flächendeckende Rollout durchgeführt und das rechtskreisübergreifende KIM-Case Management wird nun in 9 von 13 kreisangehörigen Kommunen angeboten. Hinzugekommen sind Verl, Schloß Holte-Stukenbrock, Herzebrock-Clarholz und Borgholzhausen.

Kernelement des Kommunalen Integrationsmanagements ist das im Baustein 2 verankerte, individuelle, rechtskreisübergreifende KIM-Case Management, das unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen und Bedarfe die Integration der zugewanderten Menschen befördert. Darüber hinaus werden operative Erkenntnisgewinne und Nähe zur direkten operativen Integrationsarbeit in der Beratung fokussiert. So sollen Erkenntnisse durch das Kommunale Integrationsmanagement zusammengeführt werden, Bedarfe und Defizite offengelegt sowie deren Lösung und Optimierung strukturell im Integrationshandeln des Kreises verankert werden.

Die Koordinierenden Stellen des Kreises Gütersloh koordinieren dabei die Umsetzung der Arbeitsumgebung, übernehmen fachaufsichtliche Aufgaben für das KIM-Case Management und arbeiten gemeinsam mit den erfahrenen Integrationsakteuren des Kreises Gütersloh an der strategischen Ausrichtung des KIM für den Kreis Gütersloh.


Weitere Informationen zum Kommunalen Integrationsmanagement finden Sie auch auf den Seiten des MKJFGFI




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