Das KIM-Case Management des Landesförderprogrammes 

Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW) im Kreis Gütersloh

Kernelement des Kommunalen Integrationsmanagements ist das individuelle, rechtskreisübergreifende KIM-Case Management, das unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen und Bedarfe die Integration der zugewanderten Menschen befördert. Die KIM-Case Management-Stellen sind entweder direkt in die kommunale Struktur eingebunden oder bei den Trägern der freien Wohlfahrtspflege.

Das Besondere am KIM-Case Management ist die Doppelrolle der KIM-Case Manager:innen, die nicht nur klassisch beraten, sondern zudem die Problemlagen und Herausforderungen der Zielgruppe analysieren, strukturelle Schwächen aufdecken und in Zusammenarbeit mit den Koordinierenden Stellen des KIMs diese in regionale Fall- und Planungskonferenzen sowie in themenspezifische Arbeitsgruppen tragen, um zu langfristigen Lösungen zu kommen. Das KIM-Case Management soll keine Doppelstrukturen aufbauen, sondern ergänzend zu bestehenden Angeboten und durch aktive Verweisberatung eine gute Ergänzung sowie Verstetigung von bewährten Strukturen sein. Die Lenkungsgruppe des KIMs wird strategische Entscheidungen für die kreisweite Integrationsarbeit treffen.

Die besondere Funktion der KIM-Case Manager:innen hilft eine Schnittstelle zwischen operativer Ebene vor Ort und Verwaltungsstrukturen in den kreisangehörigen Kommunen sowie in der Kreisverwaltung weiter zu stärken. Neben der aktiven Netzwerkarbeit nehmen die KIM-Case Manager:innen regelmäßig an kreisweiten Austauschtreffen teil.

KIM-Case Manager:innen in den Kommunen:

Stadt Borgholzhausen

Stadt Gütersloh

Stadt Halle (Westf.)

Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Gemeinde Langenberg

Stadt Rheda-Wiedenbrück

Stadt Rietberg

Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Stadt Verl

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