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Informationen zu Futtermitteln
Informationen zu Futtermitteln
Verfütterung von fischmehlhaltigen Futtermitteln
Fischmehlhaltige Futtermittel:
- Seit 10.04. 2001 ist die Verfütterung an Nicht-Wiederkäuer wieder erlaubt (2. Verordnung zur Änderung der Fütterungsverbotsverordnung vom 29.03.2001)
- Amtliche Genehmigung erforderlich für: Betriebe, die gleichzeitig Wiederkäuer und andere Nutztierarten halten.
- Anträge können bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gestellt werden.
Fischmehl darf als Einzelfuttermittel weiterhin nicht verfüttert werden.

© imago13 - Fotolia
Tierarzneimittel
Umfangreiche Änderungen im Tierarzneimittelrecht zu erwarten
Die geplanten Änderungen im Tierarzneimittelrecht sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause beraten und im Bundesrat beschlossen werden.
Die voraussichtlichen Änderungen erfolgen in Bereichen, die Landwirte und Tierärzte betreffen:
1. Erlaubnispflicht für tierärztliche Hausapotheken
2. Abgabe und Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln
3. Behandlungsdokumentation in dem neu zu erstellenden Stallbuch
4. Herstellung von Tierarzneimitteln durch Tierärzte
5. Abgabe von Tierarzneimitteln an Tierhalter
Weitere Informationen: