Geflügelpest 

Verschärfte Regeln für Handel und Durchführung von Vogelausstellungen 

Innerhalb der im Kreis Gütersloh befindlichen Restriktionszonen – Schutzzone und Überwachungszone – rund um die beiden Ausbruchsgeschehen der Geflügelpest in Delbrück im Kreis Paderborn sowie rund um den Ausbruch in Lippstadt im Kreis Soest darf bereits seit vergangenem Samstag, 20. November, bzw. seit vergangenem Dienstag, 23.November, weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung oder Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Nun erlässt der Kreis per Allgemeinverfügungen auch Handelsauflagen außerhalb der Restriktionszonen. Eine Aufstallpflicht für Geflügel besteht weiterhin für das gesamte Kreisgebiet Gütersloh.

Das letzte Ausbruchsgeschehen im Frühjahr dieses Jahres hat eindrucksvoll gezeigt, dass dem Transport von Tieren für den gewerbsmäßigen Handel eine besondere Gefahr innewohnt. Durch den Weiterverkauf lebender Tiere an andere Höfe hatte sich die Geflügelpest seinerzeit großflächig aus dem hiesigen Bereich in andere Betriebe in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verteilt. Deshalb darf nun Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gewerblich nur abgegeben werden, wenn die Tiere vorher von einem Tierarzt oder -ärztin auf Geflügelpest untersucht wurden. Enten und Gänse müssen zusätzlich auch noch getestet werden. Das Ergebnis der Laboruntersuchung darf beim Zeitpunkt des Transportes nicht älter als vier Tage sein. Die Bescheinigung ist beim Transport mitzuführen. Zudem wird auch Hobby-Haltern dringend geraten, zurzeit auf den Tausch oder die Abgabe von Geflügel zu verzichten. Weiterhin sollten Tierhalter ihre Tiere genau beobachten und bei Anzeichen der Geflügelpest sofort das Kreisveterinäramt verständigen.

Da insbesondere auch von Vogelausstellungen und -märkten oder ähnlichen Veranstaltungen ein, in Anbetracht der dynamischen Seuchenlage, nicht zu vernachlässigendes Infektionsrisiko ausgeht, werden diese mit der neuen Allgemeinverfügung im Kreisgebiet Gütersloh ausdrücklich verboten. Dazu zählen Vogel-Ausstellungen, Vogelmärkte, Vogelschauen, Wettbewerbe mit Vögeln und Veranstaltungen ähnlicher Art. Von Ansammlungen von Vögeln und Publikum, das wiederum der Vogelhaltung üblicherweise eng verbunden ist, und aus unterschiedlichsten Regionen zur Beschickung oder dem Besuch der Veranstaltungen anreist, geht trotz aller anderen präventiven Maßnahmen ein hohes potenzielles Risiko der Erregerverbreitung aus.

Weitere Informationen zur aktuellen Geflügelpest gibt es auf www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest.